Unsere Betriebsunterbrechungsversicherung, welche Ihnen nach einem versicherten Sachschaden die fortlaufenden Kosten (Löhne, Gehälter, Pacht, Finanzierungskosten etc.) sowie den entgehenden Gewinn ersetzt.
Unsere Betriebskostenversicherung (SUPRIMA®) ersetzt die weiterlaufenden Betriebskosten, wenn Ihr Betrieb unterbrochen wird, weil Sie infolge Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig sind.
Sicherheit vor unvorhersehbaren Schadenersatzforderungen, durch unsere Betriebs-Haftpflichtversicherung (keine Berufs-Haftpflichtversicherung) mit vielen risikospezifischen Einschlüssen.
Bei Rechtsstreitigkeiten sollen Sie nicht alleine stehen. Mit der APOMA®-Rechtsschutzversicherung unseres Partners, "Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG", sorgen Sie optimal vor.