Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick (Taif VPrem)
Ambulante Behandlung
100% - unabhängig davon, ob Schulmedizin oder alternative Therpieformen in Anspruch genommen werden
Erstattung der Arzthonorare auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte
100% für Heilpraktiker - bis zu 2.000 Euro pro Jahr
100% für Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen
100% für psychiatrische Behandlung
100% für Hebammenhilfe
500 Euro für eine Hausentbindung
Arznei- und Verbandmittel
100%; bei Verordnung durch Heilpraktiker bis zu 2.000 Euro pro Jahr einschließlich Behandlung
Hilfsmittel
100% z.B. für Bandagen, Geh- und Hörhilfen oder Krankenfahrstühle
für Brillen und Kontaktlinsen bis 500 Euro alle zwei Jahre
Heilmittel
100% bis zu 2.500 Euro pro Jahr für vom Arzt oder Heilpraktiker verordnete Heilmittel wie z.B. Massagen, Bäder oder Heilgymnastik
Häusliche Krankenpflege
100% für vier Wochen
Psychotherapie
80% bei 30 Sitzungen pro Jahr
Stationäre Behandlung
freie Krankenhauswahl
100% für allgemeine Krankenhausleistungen
Ein- oder Zweibettzimmer - je nach Wunsch
Behandlung durch Chefarzt oder Spezialisten
Erstattung der Honorare auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte
100% für die Unterbringung und Verpflegung eines Erwachsenen als Begleitperson von versicherten Kindern bis zu 12 Jahren
Krankentransport
100% für den Transport zum und vom nächstgelegenen Krankenhaus - im Notfall und bei Gehunfähigkeit auch zum und vom nächstgelegenen Arzt
Kurbehandlung
bis zu 100% für ambulante und stationäre Kurbehandlung
bis zu 15 Euro pro Tag für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie
privatärztliche Behandlung und freie Wahl unter den zugelassenen Zahnärzten und Kieferorthopäden
100% für Zahnbehandlung - ohne Begrenzung auf die Gebührenordnung für Zahnärzte
100% für Vorsorgeuntersuchungen
80% Kostenerstattung für Inlays und Zahnersatz wie z.B. Implantate
80% Kostenerstattung für kieferorthopädische Behandlung bei erfolgreichem Abschluss, wenn die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr oder nach einem Unfall erfolgte.
In den ersten sechs Jahren gelten für Inlays, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen Höchstbeträge. Werden diese Leistungen nach einem Unfall notwendig, so gelten keine Höchstgrenzen.
Auslandsschutz
weltweiter Versicherungsschutz bei Reisen ins Ausland
Bitte beachten Sie: Diese Darstellung gibt einen ersten Überblick über die tariflichen Leistungen. Der konkrete Umfang des Versciherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein.