100% für die Behandlung nach Methoden der Schulmedizin
100% für die ärztliche Behandlung nach Methoden der alternativen Medizin bis zu 1.000 Euro jährlich
Erstattung der Arzthonorare bis zum Regelhöchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte
100% für Schutzimpfungen und bis zu 500 Euro im Kalenderjahr für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
50% für psychiatrische Behandlung ab der 31. Sitzung im Kalenderjahr für jede weitere Sitzung
Arznei- und Verbandmittel
100%, Arzneimittel müssen verschreibungspflichtig sein
Hilfsmittel
65% für die Anschaffung, Wiederbeschaffung oder Reparatur von medizinisch notwendigen Hilfsmitteln, die von einem Arzt verordnet sind
Heilmittel
75% des Betrages, der 1.350 Euro übersteigt für vom Arzt verordnete Heilmittel wie z.B. Massagen, Bäder, Ergotherapie durch Ergotherapeuten, Logopädie durch Logotherapeuten oder Heilgymnastik
Sehhilfen
100% für Brillen und Kontaktlinsen bis 100 Euro alle zwei Jahre, vorher bei Veränderung der Sehschärfe von mindestens 0,5 Dioptrien
Psychotherapie
50% ab der 31. Sitzung eines Kalenderjahres für jede weitere Sitzung
Stationäre Behandlung
freie Krankenhauswahl
100% für allgemeine Krankenhausleistungen
Zweibettzimmer
Behandlung durch Chefarzt oder Spezialist
Erstattung der Honorare bis zum Regelhöchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte
75% für die Unterbringung und Verpflegung eines Erwachsenen als Begleitperson von versicherten Kindern bis zu 12 Jahren
Krankentransport
100% Kostenerstattung für den Transport zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie
privatärztliche Behandlung und freie Wahl unter den zugelassenen Zahnärzten und Kieferorthopäden
90% für Zahnbehandlung nach Methoden der Schulmedizin und bis zu 1.000 Euro im Kalenderjahr für Methoden der alternativen Medizin bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte
100% für Vorsorgeuntersuchungen
bis zu 65% für Inlays oder Zahnersatz wie z. B. Implantate, max. 6 Implantate je Kiefer und max. 550 Euro für jeden zu ersetzenden Zahn
bis zu 65% für kieferorthopädische Behandlung bei erfolgreichem Abschluss, wenn die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr oder nach einem Unfall erfolgte.
In den ersten sechs Jahren gelten für Inlays, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen Höchstbeträge. Werden diese Leistungen nach einem Unfall notwendig, so gelten keine Höchstgrenzen.
Arzt und Zahnarzthonorare im Ausland
Bei Behandlungen im Ausland können die zugelassenen Heilbehandler in Anspruch genommen werden. Aufwendungen werden ersetzt, wenn sie nach den im jeweiligen Land zur Anwendung gelangenden Abrechnungsbestimmungen berechnet sind.
PURISMA Wechselverbund
PURISMA geht neue Wege und gibt Raum für Veränderungen. Das Leistungsniveau des Versicherungsschutzes kann jederzeit verringert und/oder ein höherer Selbstbehalt vereinbart werden, um den Beitrag zu reduzieren. Gründe dafür gibt es genug. Soll der Versicherungsschutz erweitert werden, kann bis zu 30 Jahre das Leistungsniveau im Rahmen des PURISMA-Wechselverbundes ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Beitragsänderung den bisherigen Selbstbehalt bis auf null zu reduzieren.
Örtlicher Geltungsbereich
Weltweit, innerhalb des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) ohne zeitliche Begrenzung, außerhalb des EWR für die Dauer von 6 Monaten, Vereinbarung für längeren Aufenthalt möglich
Wartezeiten
8 Monate für Entbindung und für ambulante zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung. Die Wartezeiten können erlassen werden, insbesondere beim Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer Krankheitskosten-Pflichtversicherung sowie beim Ausscheiden aus einem öffentlichen Dienstverhältnis mit Anspruch auf freie Heilfürsorge.
Bitte beachten Sie: Diese Darstellung gibt einen ersten Überblick über die tariflichen Leistungen. Der konkrete Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein.