Privatarzt und Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
Bestimmen Sie selbst über die Qualität Ihrer Versorgung im Krankenhaus. Die freie Wahl von Krankenhaus, Arzt oder Therapierichtung erhöht Ihr Vertrauen in die Behandlung - und beschleunigt damit den Genesungsfortschritt.
Chefvisite inklusive
freie Krankenhauswahl
Privatärztliche Behandlung durch den Arzt Ihres Vertrauens – zum Beispiel durch den Chefarzt oder den Spezialisten
Erstattung der Arzthonorare auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte hinaus
Erstattung zusätzlicher Kosten für die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
Erstattung der Kosten für die Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils als Begleitperson bei Krankenhausaufenthalten versicherter Kinder bis zu acht Jahren
Erstattung der Kosten für die vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus
Erstattung der Kosten für die ambulante Aufnahme und Abschlussuntersuchung
Krankenhaus oder gemischt Anstalt?
PRIVATPATIENT STATIONÄR übernimmt auch bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung in einer gemischten Anstalt - das ist ein Krankenhaus, das auch Anschluss-Heilbehandlungen durchführt - die Kosten für die erstklassige Unterbringung und die medizinische Versorgung.
Krankenhaus-Tagegeld bis zu 50 Euro
Wenn Sie auf ein Ein- oder Zweibettzimmer verzichten oder im Krankenhaus gerade keines zur Verfügung steht, zahlen wir Ihnen ein Tagegeld in Höhe von bis zu 25 Euro pro Tag. Den gleichen Betrag erhalten Sie auch, wenn Sie eine privatärztliche Behandlung nicht in Anspruch nehmen.
Auslandsschutz inklusive
Wenn Sie – zum Beispiel auf Reisen – im Ausland nach einem Unfall ins Krankenhaus müssen, können Sie sich auf die Leistungen des Tarifs verlassen.
Keine Wartezeiten
Der Versicherungsschutz besteht vom ersten Tag an.
Schneller Rat am Telefon
Wir bieten Ihnen Extra-Leistungen, die Sie jederzeit in Anspruch nehmen können. Rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr.
Bitte beachten Sie: Leistungen der GKV sind vorrangig in Anspruch zu nehmen und nachzuweisen. Kommt es nicht zu Vorleistungen der GKV kann eine Leistungsreduzierung erfolgen. Diese Darstellung gibt einen ersten Überblick über die tariflichen Leistungen. Der konkrete Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein.