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Presseinformationen
06.12.2007
Mannheimer stellt ihre Kunden besser
Ab dem 1. Januar 2008 gilt für Neukunden von Versicherungen das reformierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das einige Verbesserungen für Versicherungs-kunden mit sich bringt. Für bestehende Versicherungsverträge gelten diese Vorteile erst ab 2009. Die Mannheimer stellt ihre Bestandskunden im Schadenfall bereits ab 01.01.2008 besser. Für alle Bestandskunden der Mannheimer entfällt damit das "Alles-oder-Nichts-Prinzip" bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadenfalls. Worum geht es: Beim Verlassen der Wohnung wird zum Beispiel vergessen, die Adventskerzen zu löschen. Hierdurch entsteht ein Feuer. Diesen Schaden musste ein Kunde bisher aus eigener Tasche bezahlen. Die Hausratversicherung und die Gebäudeversicherung lehnten die Leistung aufgrund grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls ab. Nach der neuen Regelung wird die Leistung nur nach dem Grad des Verschuldens gekürzt (Quotenregelung). Helmut Posch, Vorstandsvorsitzender der Mannheimer: "Die Mannheimer Versicherung setzt als Markenversicherer traditionell auf Klarheit und Transparenz in ihren Versicherungsverträgen. Wir wollen, dass unsere treuen Bestandskunden im Schadenfall gleich gut versichert sind wie unsere Neukunden". Die neue Regelung umfasst die Schaden- und Unfallver-sicherung, mit Ausnahme der Transportversicherung. In der Kraftfahrzeugversicherung geht die Mannheimer noch einen Schritt weiter: hier wird auch auf die gesetzliche vorgesehene Quotelung verzichtet. Die Mannheimer leistet in der Kraftfahrtversicherung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadenfalls generell. Keine oder nur eine eingeschränkte Leistung gibt es bei der Mannheimer nur noch für das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel und die grob fahrlässige Ermöglichung eines Diebstahls. Vom Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit unberührt bleiben, wie bisher, die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten vor und nach einem Schaden, z.B. die Verpflichtung des Kunden, vereinbarte Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Durch diese neue Regelung zieht die Mannheimer für ihre Kunden, die gesetzlich erst für 2009 vorgesehene Regelung um ein Jahr vor. Hierdurch haben nicht nur alle Neukunden einen besseren Versicherungsschutz, sondern auch über 500.000 Bestandskunden der Mannheimer. Mannheim, 06.12.2007 Herausgeber: Mannheimer AG Holding Augustaanlage 66 68165 Mannheim Ansprechpartner: Jürgen Wörner Unternehmenskommunikation 0621. 457 -4857 0172.7 123 123 E-Mail: pir@mannheimer.de |
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