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Haftpflichtversicherung
Warum die private Haftpflichtversicherung der Mannheimer in jedem Fall eine gute Wahl ist?
Unabhängig davon, ob Sie
eine günstige BASIS - Absicherung
den unfassenden KOMFORT – Schutz
oder den TOP – Schutz für besondere Ansprüche
suchen - die Mannheimer ist in jedem Fall die richtige Entscheidung. Die folgende Übersicht soll Ihnen helfen, die Variante zu finden, die Ihrem Bedarf und Ihren Ansprüchen entspricht.
TOP KOMFORT BASIS
Sach- und Personenschäden 5 Mio. EUR 3 Mio. EUR 1 Mio. EUR
Mietsachschäden bis 250.000 EUR 100.000 EUR 50.000 EUR
Baumaßnahmen bis 75.000 EUR 50.000 EUR 25.000 EUR
Betriebshaftpflicht Photovoltaik
bis 10 kWp
ja ja ja
Schlüsselverlust (SB 150 EUR) bis 15.000 EUR 2.500 EUR nein
Allmählichkeitsschäden bis 250.000 EUR 100.000 EUR nein
Vermietete Einliegerwohnung ja ja nein
Wochenendhaus ja ja nein
Schäden durch Kinder unter
7 Jahren (SB 150 EUR) bis

Gefälligkeitsschäden
(SB 150 EUR) bis
2.500 EUR nein nein
Forderungsaufalldeckung
(SB 2.500 EUR)
ja nein nein
Zusatzbausteine - bedarfsgerecht einschließbar:
TOP KOMFORT BASIS
Forderungsaufalldeckung
(SB 2.500 EUR)
inklusive ja nein
Selbständige Nebentätigkeit ja ja nein
Alleinstehender Familienangehöriger ja ja nein
Fachpraktischer Unterricht
(SB 150 EUR) bis
2.500 EUR 2.500 EUR nein
Vermietete Eigentumswohnung ja ja nein
Au-pair/Austauschschüler ja ja nein
Sach- und Personenschäden: Unabhängig davon, ob Sie einer anderen Person oder einem Gegenstand Schaden zufügen - die Privathaftpflicht- Versicherung (PHV) übernimmt die finanzielle Wiedergutmachung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Darüber hinaus werden unberechtigte Schadenersatzansprüche abgewehrt. Kommt es hierbei zum Rechtsstreit, führen wir für Sie den Prozess und übernehmen selbstverständlich auch die Kosten für Sie.



Mietsachschäden: Verursachen Sie bspw. einen Brand, wodurch die von Ihnen gemieteten Räume beschädigt werden, befassen wir uns mit den Schadenersatzansprüchen des Vermieters. Die daraus resultierenden Schäden übernehmen wir in der Variante TOP bis 250.000,- EUR, bei KOMFORT bis 100.000,- EUR und bei BASIS bis zu 50.000,- EUR.



Baumaßnahmen: Schäden, die ein Dritter infolge von Umbaumaßnahmen an Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung erleidet, sind ebenfalls versichert - im Rahmen der TOP-Variante bis zu einer Bausumme von 75.000,- EUR, bei KOMFORT bis zu 50.000,- EUR und bei BASIS bis zu 25.000,- EUR.
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Betriebshaftpflicht Photovoltaik:
Schadenersatzansprüche, die an Sie als Betreiber einer Solar- und oder Kraftwärmekopplungsanlage gerichtet werden, sind mitversichert.
Voraussetzung dafür ist, dass sich die Anlage auf dem mitversicherten Einfamilienhaus bzw. auf dem dazugehörigen Grundstück befindet und die maximale Leistungsabgabe 10 kWp nicht übersteigt.



Schlüsselverlust: Wenn gegen Sie, als Mieter einer Wohnung, Schadenersatzansprüche für das Abhandenkommen der Ihnen überlassenen Wohnungs- und Hausschlüssel erhoben werden, besteht Versicherungsschutz bei den Varianten KOMFORT und TOP. Wir leisten z.B. für den Austausch der Schlösser, der Schließanlage oder für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen bis zu 2.500,- EUR bzw. 15.000,- EUR.



Allmählichkeitsschäden: Schäden, die durch das allmähliche Einwirken von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlag (Rauch, Ruß, Staub oder dergleichen) entstehen, sind bei den Varianten KOMFORT und TOP bis 100.000,- EUR bzw. 250.000,- EUR mitversichert. So kann bspw. ein unbemerkt tropfendes Rohr einen erheblichen Schaden verursachen - die Kosten werden bis zur genannten Höhe übernommen.
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Vermietete Einliegerwohnung: Bei den Varianten KOMFORT und TOP erstreckt sich der Versicherungsschutz sogar auf die vermietete Einliegerwohnung (separat abgegrenzte Wohnung in einem Einfamilienhaus).



Wochenendhaus: Der Versicherungsschutz erstreckt sich sogar auf Wochenendhäuser - im Rahmen der BASIS-Variante innerhalb Deutschlands, bei den Varianten TOP und KOMFORT sogar innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz.
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Kinder unter 7 Jahren: Kinder unter 7 Jahren haften unter Umständen laut Gesetz nicht, wenn sie einen Schaden verursachen. Ohne eine gesetzliche Haftung bleibt der Geschädigte jedoch "auf seinen Kosten sitzen". In Ihrem Interesse übernimmt unsere TOP-Variante auch solche Schäden bis zu einem Betrag von 2.500,- EUR.



Gefälligkeitsschäden: Wer anderen auf deren Wunsch hin hilft, haftet im Allgemeinen nicht für den angerichteten Schaden. Unangenehm, wenn Sie bspw. guten Freunden beim Umzug helfen und die von Ihnen beschädigte Lampe nicht ersetzt wird. In der TOP-Variante sind solche Gefälligkeitsschäden bis 2.500,- EUR mitversichert.
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Forderungsausfalldeckung: Wird Ihnen selbst ein Schaden zugefügt und der Verursacher hat weder Vermögen noch eine Haftpflichtversicherung, gehen Sie in der Regel leer aus. Wir stellen Sie ab einem Betrag von 2.500,- EUR so, als wenn der Schädiger eine Privathaftpflichtversicherung mit dem Leistungsumfang Ihres Vertrages hätte. Wir bieten Ihnen über die Forderungsausfalldeckung Versicherungsschutz auch bei Vorsatz und bei Schäden durch Tiere aller Art.

Selbständige Nebentätigkeit: Bestimmte selbständige Nebentätigkeiten wie z.B. als Tagesmutter können bei den Varianten KOMFORT und TOP mitversichert werden - eine preiswerte Alternative zur Betriebshaftpflichtversicherung.


Alleinstehender Familienangehöriger: Alleinstehende Angehörige über 55 Jahre, die in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen leben, können bei uns preiswert in den Varianten KOMFORT und TOP mitversichert werden.
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Fachpraktischer Unterricht: Bei Auswahl dieses Bausteines ist die Teilnahme Ihrer studierenden Kinder am fachpraktischen Unterricht, z.B. an Laborarbeiten einer Fach- Gesamt- und Hochschule oder Universität mitversichert. Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden beträgt 2.500,- EUR je Schadenereignis und einem Selbstbehalt von 20 %, mindestens 150,- EUR je Schadenfall.


Vermietete Eigentumswohnung: Gegen einen geringen Mehrbeitrag können Sie Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer und Vermieter einer Eigentumswohung in unserer KOMFORT- und TOP-Variante mitversichern.


Au-pair/Austauschschüler: Sofern Sie in Ihrem Haushalt Austauschschüler oder Au-pair -Personal beschäftigen, können Sie diese gegen einen geringen Zuschlag in Ihre Privathaftpflicht einschließen.
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